Für Antragsteller
Förderprofil der Gemeinnützigen Treuhandstelle Hamburg e.V.
Die Gemeinnützigen Treuhandstelle Hamburg e.V. (GTS) fördert freie Kulturimpulse und Initiativen. Sie ermöglicht damit zukunftsstiftende Begegnungen zwischen Menschen auf allen Lebensgebieten. Unser Grundimpuls entspringt dem freien Geistesleben und will dieses fördern. An zentraler Stelle steht für uns dabei der Kulturimpuls der Anthroposophie.
Die Tätigkeit der GTS gründet auf drei inhaltlichen Säulen:
- inhaltliche Arbeit zu den Themen: Soziale Zukunft, Werte und Wertewandel, alternativer Umgang mit Geld
- Beratung und Unterstützung für gemeinnützige Organisationen bei Projekten für soziale Innovation
- Förderung von gemeinnützigen, auf individuelles Engagement gegründete und auf Gesellschaft / Gemeinschaft ausgerichtete Initiativen.
Wo ein innovativer Beitrag zur Gestaltung einer auf humanistische Ideale gegründete Gegenwart und Zukunft geleistet wird, da hilft die GTS. Ideen sollen Beine erhalten, sollen sich entwickeln und bewähren können. Das hier eingesetzte Geld befindet sich dann selbst im Fluss. Hinter der GTS stehen Menschen, die mit ihrer Vermögensüberlassung neuen sozialen Impulsen helfen wollen, ins Leben zu treten. Durch die Korrespondenz zwischen dem Geldgeber, der GTS und den am Projekt Beteiligten entstehen Unikate des sozialen Lebens, die nur aus diesem Zusammenspiel heraus möglich werden.
Die GTS fördert bei gemeinnützig anerkannten Organisationen und Körperschaften in Hamburg, Norddeutschland und im Sonderfall überregional
- Projektkosten
- Anschubfinanzierungen
- Organisationsentwicklungskosten,
nicht aber Investitionskosten, Betriebskosten, Kosten des Lebensunterhalts.
Im Einzelfall können die vorher genannten Positionen auch direkt zwischen dem Geldgeber und dem Empfänger vermittelt werden.
Es können bei einer Förderung besondere Bedingungen durch die GTS benannt werden.
Die GTS erwartet nach einer Förderung einen Abschluss- bzw. Projektbericht.
Die GTS ordnet die geförderten Initiativen 12 Themenbereichen zu. Wir legen ein jährlich wechselndes Schwerpunktthema fest, das besonders gefördert wird.
- Forschung / Beratung
- Wohnen / Nachbarschaft
- Kindergarten / Schule / Jugend / Bildung
- Kulturinseln / Lebensorte
- Soziale Initiativen / Soziale Not
- Bürgergesellschaft / Dreigliederung
- Arbeitswelt / Wirtschaft / Dienstleistung
- Heilpädagogik / Sozialtherapie
- Medizin / Therapien / Biografiearbeit
- Kunst / Kultur
- Landwirtschaft / Ernährung / Kulturlandschaft
- Technik / Handwerk / natürliche Ressourcen
Die GTS entscheidet über die Förderung nach Vorliegen eines schriftlichen Antrages. Die Form des Antrages ist freigestellt, sollte jedoch dem Projekt und dem Anliegen entsprechen.
Inhalte und Unterlagen sollten erhalten:
- Name, Anschrift der für das Projekt verantwortlichen Kontaktperson
- Rechtsform des Projektes (Förderung kann nur gemeinnützigen Trägern gewährt werden)
- Beschreibung des Projektes, Beweggründe und Perspektiven, Ziele
- Kurzbeschreibung für die Öffentlichkeitsarbeit der GTS, max. eine halbe Seite, evtl. Referenzmaterial aus früheren Projekten
- Gesamtfinanzierung: Kostenaufstellung, Budget, Finanzierungsquellen (Eigenmittel, Zuwendungen, Darlehen mit Angaben, ob beantragt, in Aussicht gestellt, bewilligt).
- Nennung weiterer Förderer und Geldgeber
- Kopie der Satzung bzw. des Gesellschaftervertrages des Trägers als aktuellen Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Kopie des Freistellungsbescheides (nicht älter als 3 Jahre)
- Name, Anschrift, Bankverbindung des zu fördernden gemeinnützigen Trägers.